Laufender Video-Content für ein Traditionshaus in der Rathausgasse: Modellvorstellungen, Beratungsformate, Hausveranstaltungen, Jubiläum und Serienformate.
Vertrauen sichtbar machen — mit Videos, die Mandanten und Mitarbeiter gewinnen.
Beratende Berufe verkaufen etwas, das man nicht anfassen kann. Wer sich entscheidet, entscheidet nach Gefühl — und dieses Gefühl entsteht heute vor dem Erstgespräch, online. Genau dort ist Bewegtbild das einzige Mittel, das Menschen, Haltung und Kompetenz gleichzeitig transportiert.
Die Kanzlei hat zwei Märkte — und verliert auf beiden aus demselben Grund.
Mandanten und Fachkräfte suchen dasselbe: einen Ort, dem sie zutrauen, dass er weiß, was er tut. Beide finden auf einer klassischen Kanzleiwebsite dieselben Stockfotos und dieselben Sätze. Beide Zielgruppen lassen sich aus demselben Drehtermin bedienen.
Mandantengewinnung
Wer einen Berater sucht, vergleicht drei Websites und entscheidet nach dem Bauchgefühl. Ein Video, in dem der Berufsträger selbst eine typische Frage beantwortet, ersetzt jede Formulierung über „langjährige Erfahrung" — und läuft im Zweifel, während Sie im Mandantentermin sitzen.
Mitarbeitergewinnung
Der Engpass ist längst nicht mehr das Mandat, sondern die Fachkraft. Bewerber schauen sich an, wie in einem Betrieb gearbeitet wird, bevor sie schreiben. Eine Stellenanzeige beschreibt Aufgaben; ein Video zeigt Räume, Team und Umgangston.
Was konkret gedreht wird.
Kein einmaliger Imagefilm, der nach zwei Jahren peinlich ist, sondern wiederkehrende Formate mit klarer Aufgabe. Aus einem Drehtermin entstehen mehrere davon gleichzeitig.
Für Mandanten
- Fachthemen kurz erklärt. Die Frage, die im Erstgespräch immer kommt — einmal sauber beantwortet, statt fünfzig Mal mündlich.
- Aktuelles in sechzig Sekunden. Gesetzesänderung, Frist, Neuregelung. Zeigt, dass die Kanzlei nah dran ist.
- Berufsträger-Vorstellung. Ein kurzes Video je Partner. Wer weiß, wem er gegenübersitzt, geht entspannter ins Erstgespräch.
- Kanzleiporträt. Der lange Schnitt für Website und Erstkontakt: Räume, Arbeitsweise, Haltung.
Für Bewerber
- Ein Tag in der Kanzlei. Arbeitsplatz, Ablauf, Mittagspause. Beantwortet, was keine Stellenanzeige beantwortet.
- Ausbildung und Einstieg. Für Steuerfachangestellte, Referendariat, Praktikum, Werkstudenten — die Zielgruppe, die am stärksten über Video entscheidet.
- Mitarbeiter erzählen. Mit deren Einverständnis. Kolleginnen und Kollegen sind glaubwürdiger als die Geschäftsleitung.
- Recruiting-Clip. Kurz, für Stellenanzeige, Karriereseite und Anzeigenschaltung.
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Fachthema
Eine wiederkehrende Mandantenfrage, kurz beantwortet.
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Berufsträger
Wer sitzt einem im Erstgespräch gegenüber?
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Recruiting
Der Arbeitsplatz, bevor die Bewerbung geschrieben wird.
Wie viel Zeit kostet das die Kanzlei im Monat?
Ein halber Tag im Monat. An diesem Termin wird gebündelt gedreht, daraus entstehen mehrere Formate für die kommenden Wochen. Alles davor und danach — Themenplanung, Drehplan, Schnitt, Untertitel, Veröffentlichung — läuft bei uns. Für die Kanzlei bleibt die Freigabe.
Das ist die eigentliche Bedingung dafür, dass so etwas in einer Kanzlei überhaupt durchhält. Content-Vorhaben scheitern fast nie am Willen, sondern daran, dass sie im Tagesgeschäft laufend Zeit fressen. Deshalb ist der Aufwand hier auf einen einzigen wiederkehrenden Termin zusammengezogen.
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Vorgespräch, einmalig
Themen, Formate, Zielgruppen und Leitplanken. Danach steht ein Plan, der sich Monat für Monat abarbeiten lässt.
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Drehplan vor dem Termin
Sie bekommen vorab schriftlich, was gedreht wird, wer davorsteht und welche Räume geräumt sein müssen. Keine Überraschungen am Drehtag.
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Der Drehtag: ein halber Tag
In Ihren Räumen, mit Ihrem Team. Kleines Set, kein Kabelchaos, kein Kamerateam, das die Kanzlei lahmlegt.
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Schnitt, Untertitel, Grafik
Alle Formate werden geschnitten, untertitelt und in Hochkant und Querformat ausgespielt. Untertitel immer — der größte Teil wird ohne Ton geschaut.
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Ihre Freigabe
Jeder Schnitt geht vor der Veröffentlichung an Sie. Nichts erscheint, was Sie nicht gesehen haben.
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Veröffentlichung über den Monat
Verteilt statt gebündelt: Instagram, LinkedIn, TikTok, YouTube — und dieselben Videos auf Ihrer Website und in der Stellenanzeige.
Die Leitplanken, an denen Video in beratenden Berufen sonst scheitert.
Der häufigste Grund, warum Kanzleien kein Video machen, ist nicht fehlendes Budget, sondern die berechtigte Sorge vor einem berufsrechtlichen Fehler. Beides lässt sich vorher ausräumen.
Ist Werbung mit Video für Anwälte und Steuerberater überhaupt erlaubt?
Ja. Werbung ist beratenden Berufen erlaubt, solange sie sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert und nicht auf ein Mandat im Einzelfall zielt. Maßstab sind § 43b BRAO für Rechtsanwälte und § 57a StBerG für Steuerberater. Unzulässig bleiben Erfolgsversprechen, unbelegte Superlative und die Herabsetzung von Kollegen.
Praktisch heißt das für die Produktion: Wir formulieren Nutzen statt Versprechen. „Wir erklären, worauf es bei der Betriebsprüfung ankommt" ist zulässig — „Wir holen für Sie das Maximum heraus" ist es nicht. Fachanwalts- und Fachberaterbezeichnungen erscheinen nur, wenn sie tatsächlich verliehen wurden. Und kein Video zielt auf einen konkreten Einzelfall.
Wie wird die Verschwiegenheitspflicht beim Dreh gesichert?
Durch einen Drehplan vor dem Termin, geräumte Räume ohne Akten und Bildschirminhalte, keine Mandanten im Bild und Ihre Freigabe jedes Schnitts vor Veröffentlichung. Als mitwirkende Person nach § 203 Absatz 4 StGB lassen wir uns zusätzlich förmlich zur Verschwiegenheit verpflichten.
Was das am Drehtag bedeutet
- Kein Mandant, kein Mandantenname, keine Akte, kein Aktendeckel im Bild.
- Bildschirme sind aus oder zeigen eine vorbereitete, leere Ansicht — nie einen echten Vorgang.
- Gedreht wird nur in Räumen, die vorher freigegeben und geräumt wurden. Der Drehplan sagt vorher, welche das sind.
- Was am Set nebenbei gehört wird, bleibt am Set. Die Verpflichtung nach § 203 Absatz 4 StGB wird vor dem ersten Termin unterschrieben.
- Mitarbeitende erscheinen nur mit eigener, schriftlicher Einwilligung — jederzeit widerrufbar.
- Kein Schnitt geht ohne Ihre Freigabe online.
Diese Übersicht beschreibt, wie wir produzieren. Sie ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Abstimmung mit Ihrer Kammer — die berufsrechtliche Verantwortung für das, was veröffentlicht wird, bleibt bei Ihnen. Genau deshalb ist die Freigabe fester Bestandteil des Ablaufs.
Wie das über Jahre aussieht.
Eine Kanzlei können wir hier noch nicht zeigen — das wäre erfunden. Was wir zeigen können, ist derselbe Mechanismus in einem anderen Vertrauensbetrieb: ein Freiburger Traditionshaus, für das seit Jahren laufend Video-Content entsteht.
Was Kanzleien vorher wissen wollen.
Ist Werbung mit Video für Anwälte und Steuerberater überhaupt erlaubt?
Ja. Werbung ist beratenden Berufen erlaubt, solange sie sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert und nicht auf ein Mandat im Einzelfall zielt. Maßstab sind § 43b BRAO für Rechtsanwälte und § 57a StBerG für Steuerberater. Unzulässig bleiben Erfolgsversprechen, unbelegte Superlative und die Herabsetzung von Kollegen.
Wie viel Zeit kostet das die Kanzlei im Monat?
Ein halber Tag im Monat. An diesem Termin wird gebündelt gedreht, daraus entstehen mehrere Formate für die kommenden Wochen. Alles davor und danach – Themenplanung, Drehplan, Schnitt, Untertitel, Veröffentlichung – läuft bei uns. Für die Kanzlei bleibt die Freigabe.
Wie wird die Verschwiegenheitspflicht beim Dreh gesichert?
Durch einen Drehplan vor dem Termin, geräumte Räume ohne Akten und Bildschirminhalte, keine Mandanten im Bild und Ihre Freigabe jedes Schnitts vor Veröffentlichung. Als mitwirkende Person nach § 203 Absatz 4 StGB lassen wir uns zusätzlich förmlich zur Verschwiegenheit verpflichten.
Was kostet Video für eine Kanzlei?
Das hängt von drei Dingen ab: wie viele Formate aus einem Termin entstehen sollen, ob KI-Staging oder ein 3D-Rundgang dazukommen und wie weit die Anfahrt ist. Deshalb steht hier keine Zahl, die für niemanden stimmt. Nach einem fünfzehnminütigen Vorgespräch bekommen Sie ein verbindliches Angebot.
Hilft Video wirklich bei der Mitarbeitersuche?
Es beantwortet die Frage, die jede Bewerberin vor dem Absenden stellt: Wie ist es dort? Eine Stellenanzeige beschreibt Aufgaben, ein Video zeigt Räume, Team und Umgangston. Gerade bei Berufseinsteigern und Ausbildungsplätzen entscheidet dieser Eindruck oft vor der Aufgabe.
Ein Vorgespräch, dann wissen Sie, ob es passt.
Wir gehen durch, welche Formate zu Ihrer Kanzlei passen, was der Drehtag konkret bedeutet und wo Ihre berufsrechtlichen Grenzen liegen. Wenn es nicht passt, sagen wir das auch.
Sie können vorher ansehen, wie das in der Praxis aussieht: Der Referenzfall Juwelier Seilnacht zeigt dieselbe Arbeitsweise in einem anderen Betrieb.